15. Dezember – Rede zur Heimmindest-bauverordnung in stationären Pflege-einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

In einer Stellungnahme zur Aufforderung der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Landesregierung, die Mindestbauverordnung nun zu beschließen, wurde deutlich, dass wir, und das hat uns vor allem auch die Pandemie vor Augen geführt, die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen von pflegebedürftigen Menschen in stationären Einrichtungen im Blick haben müssen. Eine verbindliche Einzelzimmerquote von mindestens 80 Prozent sowie eine Anpassung baulicher Maßnahmen und Standards in Bezug auf Zimmergröße, Hitzeschutz, Be- und Entlüftungssysteme, Begrünung sowie diverse Sicherheitseinbauten erfordern Investitionen, die finanziert werden müssen. Auch sollten die Betroffenen und Angehörigen eine Wahl haben: für ein Ehepaar beispielsweise oder auch bei verschiedenen Krankheitsbildern (z. B. Demenz), kann die Unterbringung in einem Doppelzimmer oft wünschenswert bzw. sinnvoll sein. Hinzu kommen Fragen zu Auslastung, räumlichen und personellen Kapazitäten sowie Umbaumaßnahmen, die höchstwahrscheinlich im laufenden Pflegebetrieb realisiert werden müssen. Es gibt also offene Punkte, die wir im Ausschuss diskutieren werden.

Dr. Anja Schneider, MdL